Verhaltenskodex

GRUNDLEGENDES
Qualität in der täglichen Arbeit ist selbstverständliche Voraussetzung unseres Handelns und Grundlage unseres Tuns. Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander, ebenso wie auf Transparenz und Verlässlichkeit. Wir richten unser Handeln an den Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit aus.

Wir arbeiten auf Grundlage der geltenden Gesetze, einer gültigen Betriebserlaubnis und Konzep- tion. Die Anforderungen des Datenschutzrechts werden von uns beachtet und sämtliche perso- nenbezogenen Daten auf dieser Grundlage mit äußerster Sorgfalt behandelt. Art, Umfang und Qualität der erbrachten Leistung werden über Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltver- einbarungen sowie die Hilfeplanung definiert. Wir schaffen Transparenz in unserem Tun und arbei- ten mit den aufsichtführenden Stellen partnerschaftlich zusammen.

Wir orientieren unsere Leistungsangebote am Wohl der jungen Menschen, dem vom öffentlichen Träger und den Sorgeberechtigten benannten Bedarf sowie den fachlichen Notwendigkeiten. Zur Erfüllung unserer Aufgaben halten wir spezielles Fachwissen, professionell-fachliches Handeln so- wie die notwendigen pädagogischen und therapeutischen Rahmenbedingungen vor.

GRUNDHALTUNG
Den in unserer Einrichtungen lebenden und betreuten junge Menschen sowie deren Familien und Angehörige gilt grundsätzlich Respekt und Wertschätzung – unabhängig von Herkunft, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Begabung, Geschlecht, Aussehen, Umgänglichkeit und Lebensent- wurf.

Wir achten, wahren und fördern dabei insbesondere das Recht der uns anvertrauten Menschen auf

  • körperliche Unversehrtheit,

  • Schutz vor psychischen Verletzungen und Diskriminierungen,

  • Entfaltung der Persönlichkeit,

  • Wahrung von Eigentumsrechten (Schutz von Hab und Gut),

  • Privatsphäre und die Vertraulichkeit und den Schutz von Daten.

KINDERRECHTE UND KINDERSCHUTZ

Wir begreifen die Umsetzung der Kinderrechte als fortwährende Aufgabe im beruflichen Alltag.
Wir achten die Rechte junger Menschen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention und in den Ge- setzen verankert sind, und stellen die im SGB VIII formulierten Kinderschutzbestimmungen sicher.

Wir treffen Vorkehrungen für die Gewährleistung der Schutzrechte der uns anvertrauten jungen Menschen. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor Gewalt, Schadenszufügung oder Misshand- lung, Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung.

Im Rahmen des uns gestellten Erziehungs-, Hilfe- und Schutzauftrages achten wir die Privatsphäre junger Menschen und deren Recht auf Intimität. Dies gilt auch für unsere Arbeit mit Familien.

Ziel in der Arbeit mit jungen Menschen ist ein bestmöglicher Schutz vor jeglicher Form körper- licher, psychischer oder sexualisierter Gewalt. Dies ist Grundlage unseres Wertekanons und unser fachliches Handeln ist daran ausgerichtet. Ein gemeinsamer Verhaltenskodex stellt einen grenzach- tenden Umgang den jungen Menschen gegenüber sicher. Die Einführung und Umsetzung von Schutzkonzepten und Notfallplanungen auf Grundlage von institutionellen und pädagogischen Qualitätsentwicklungen sowie eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen sind selbstverständliche Grundlage unseres Tuns.

BETEILIGUNG

Wir setzen die im SGB VIII formulierten Beteiligungsrechte um und beziehen die uns anvertrauten und von uns betreuten jungen Menschen und deren Familien und Sorgeberechtigten in unserer täglichen Arbeit aktiv mit ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit ist. Wir verfügen über institu- tionalisierte Formen der Beteiligung. Diese sind konzeptionell beschrieben und werden nachvoll- ziehbar und verständlich kommuniziert.

Wir ermöglichen und fördern die aktive Beteiligung von Eltern am Erziehungsprozess und der Hilfeplanung. Wir gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen so, dass Kindern, Jugend- lichen und ihren Familien Mitsprache, Selbstbestimmung und Beteiligung ermöglicht werden. Eine partizipative Grundhaltung stellt die Basis unseres professionellen Handelns dar.

KONFLIKTE UND BESCHWERDEN
Die in unseren Einrichtungen betreuten jungen Menschen und deren Familien werden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Einspruch und Beschwerde bei Verstößen gegen die Integrität ihrer Person, bei empfundenem oder erlittenem Fehlverhalten von Seiten der Einrichtung oder der Nichtbeachtung der Hilfeplanung unterstützt.

Wir stellen dazu funktionierende interne und externe Beschwerdeverfahren sicher, klären Kinder, Jugendliche und Familien über die ihnen zustehenden Rechte und Beschwerdemöglichkeiten auf und stellen diesbezügliche Informationen auch schriftlich zur Verfügung.

PERSONAL
Für unsere Mitarbeitenden stellen wir Personalentwicklung, Gesundheitsschutz, förderliche Ar- beitsbedingungen, Chancengerechtigkeit, Vereinbarung von Familie und Beruf sowie eine ange- messene Bezahlung sicher. Wir gewährleisten die Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation und persönlicher Eignung gemäß der Leistungsver- einbarung. Raum- und Sachausstattung entsprechen den zu erbringenden Leistungen und Not- wendigkeiten.

Die fachliche und professionelle Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Daher fördern und unterstützen wir Fort- und Weiterbildung und nutzen hierfür auch unterschiedliche Formate verschiedener Anbieter.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die aus dem Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen erwächst. Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig und unterstützen unsere Mitarbeitenden, damit diese im pädagogischen Alltag Handlungssicherheit erhalten. Außerdem sensibilisieren wir die Aufmerksamkeit unserer Mitarbeitenden im Sinne eines Schutzkonzeptes gegen Missbrauch und Misshandlung den uns anvertrauten jungen Menschen.

Wir ermutigen sie zum Austausch über Verdachtsmomente auf allen Ebenen unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen. Im Bedarfsfall organisieren wir eine fachlich qualifizierte Diskussion und ergreifen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, um einen Missstand nachhaltig abzuwen- den. Von externer Seite beziehen wir bei spezifischen Fragestellungen die „insofern erfahrenen Fachkräfte“ aktiv mit ein.

UMGANG MIT KRISEN
Wir verfügen über fachlich fundierte Konzeptionen, Handlungsleitlinien und Sicherheitskonzepte, in denen Aussagen zum Umgang mit pädagogischen Grenzen vermittelt werden. Unsere Mitarbei- tenden werden präventiv durch Ausbildung und geeignete Handlungskonzepte auf Krisen vorbe- reitet.

Im Krisenfall stellen wir die rechtzeitige Erfüllung der Informationspflichten und Beteiligung aller Betroffenen sowie die Dokumentation der Krise und deren Bewältigung sicher. Wir melden beson- dere Vorkommnisse und Grenzverletzungen an die zuständigen Behörden. Das Krisenmanagement wird von allen Beteiligten durch ein Höchstmaß an Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und Selbstreflexion unterstützt. Bei Bedarf beteiligen wir externe Fachleute und die zuständigen Be- hörden an der Bewältigung der Krise.

UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG
Auftrag und oberstes Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Zur nachhaltigen Sicherung dieses Ziels schaffen wir die finanziel- len Voraussetzungen für den Erhalt der Einrichtung und ihrer Arbeitsplätze sowie für die Tätigung von Investitionen. Die betriebswirtschaftliche Führung der Einrichtung erfolgt kostenbewusst, nachhaltig und effizient.

MITGLIEDSCHAFT IM VPK
Unabhängig von unserem Unternehmenskonzept, unserer Trägerstruktur oder der Organisations- form sind wir grundsätzlich mit allen Leistungsangeboten Mitglied im VPK. Als Mitglieder des VPK sehen wir die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verband und schätzen den Erfahrungs- und Informationsaustausch untereinander. Dabei arbeiten wir offen und konstruktiv zusammen und geben uns wechselseitig alle erforderlichen Informationen.

ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN DES VPK-MITGLIEDSVERBANDES:
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